Beschaffungsphase (Engineering)

Gegenstand der Beschaffungsphase, die oft fälschlicherweise als „Engineering“ bezeichnet wird, ist die Besprechung der Unterlagen mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen und schließlich die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung.

Diese Aktivität umfasst:

  • Einholung aller erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen staatlichen Verwaltungsorgane (DOSS) und Versorgungsbetriebe (SIS) und Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung
  • Erstellung von Unterlagen und Antrag auf Ausschluss aus dem ZPF, wenn die Art des Bauvorhabens dies erfordert
  • Einbeziehung der DOSS- und SIS-Bedingungen in den zusammenfassenden technischen Bericht
  • Scannen und Zusammenstellen aller Dokumente aus der Planprüfung für Archivierungszwecke des Kunden.
  • Kontinuierliche Information über den Status des Prozesses durch E-Mail-Bericht

 

Aufgaben, die über den Listenpreis hinausgehen:

  • Alle rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Bau und dem Projekt nach Erteilung der endgültigen Baugenehmigung
  • Etwaige rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Bau und dem Projekt während eines Rechtsbehelfs gegen die erteilte Entscheidung
  • Das Ergebnis wird dem Bauherrn in gedruckter Form innerhalb des zertifizierten Paré von der Baubehörde in einem Exemplar geliefert. Dann digital zusammen mit der vollständigen Projektdokumentation in elektronischer Form.

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